Sterkrader Geschenk-Gutschein
Nicht nur zur Weihnachtszeit: Der Sterkrader Geschenk-Gutschein ist das ganze Jahr über zu haben!
35 Fachgeschäfte, Dienstleister und Gastronomen akzeptieren die Sterkrader Geschenk-Gutscheine. Die Liste der Akzeptanzstellen finden Sie weiter unten auf dieser Seite. Jedes Geschäft kann den Gutschein annehmen, fragen Sie einfach in dem Laden, in dem Sie kaufen wollen, nach, ob der Gutschein akzeptiert wird.
Die Gutscheine sind hübsch gestaltet und ein erstklassiges Geschenk! Sie können den Wert der Gutscheine selber festlegen. Die Gutscheine haben eine Gültigkeit von 3 Jahren (ausgenommen Kirmesedition). Auch für Firmen ist der Gutschein gut geeignet, um den z.B. als 44 Euro Gutschein an Mitarbeitende zu verschenken.
Mit dem Kauf des Gutscheins bringen Sie Umsätze zu Sterkrader Unternehmen. Das ist für die Sterkrader Unternehmen enorm nützlich. Jedoch unterstützen die lokalen Unternehmen auch die Menschen in unserer Stadt auf vielfältige Weise, z.B. durch Sponsoring von Sportvereinen und der Bezahlung der Weihnachtsbeleuchtung.
Gutscheine können telefonisch (0208 6350555) oder per Email (stig@schlagboehmer.de) vorbestellt werden. Die Gutscheine können bar bezahlt werden oder Sie überweisen den Betrag vorab auf das STIG-Bankkonto (IBAN DE09 3655 0000 0100 0396 84 , Kontoinhaber STIG eV). Vorbestellte Gutscheine können im STIG-Vereinslokal (Reisebüro Schlagböhmer, Kleiner Markt) nach Terminabsprache abgeholt werden. Auch die Zusendung der Gutscheine per Post ist möglich, in diesem Fall übernimmt die STIG das Porto für Sie.
Barzahlung und Abholung hier: STIG eV, c/o FIRST Reisebüro Schlagböhmer, Kundeneingang Kleiner Markt, Postanschrift Klosterstr. 8, 46145 Oberhausen-Sterkrade. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 10 bis 18 Uhr und Samstag 10 bis 14 Uhr.
Ansprechpartner: Robbie Schlagböhmer, stig@schlagboehmer.de, Tel. 0163 6945152.
Aktuelle Liste der garantiert teilnehmenden Geschäfte (Stand 13.09.2024):
Bartz - Haus des Kindes (Spielwaren etc.) | Brandenburger Str. 7 |
Betten Ortmann | Steinbrinkstr. 245 |
Bross (Juwelier & Uhren) | Bahnhofstr. 28 |
Café & Bistro Jahreszeiten | An der Guten Hoffnung 8 |
Dampfbüdchen (E-Zigaretten) | Bahnhofstr. 30 |
ebike-Oberhausen | Steinbrinkstr. 205 |
FIRST Reisebüro Schlagböhmer | Kleiner Markt |
Fotostudie Citrich-Schielke LS fotografie | Kleiner Markt |
Früchtenicht (Optiker) | Bahnhofstr. 43 |
Gato Hair (Friseur) | Zillianplatz 2 A |
Gebbi´s Küper Feinkost | Brandenburger Str. 2 |
Giepen (Optiker) | Kleiner Markt |
Glocken-Apotheke | Kleiner Markt |
grenzenlos fairreisen (Reisebüro) | Bahnhofstr. 39 |
Heite (Parfümerie & Accessoires) | Steinbrinkstr. 224 |
Help 2007 (Sozialkaufhaus) | Steinbrinkstr. 201 |
Klumpen Moritz (Gaststätte) | Bahnhofstr. 30 |
Ko-La (Schließ- und Sicherheitstechnik) | Bahnhofstr. 55 |
Kürten (Fleischerei) | Bahnhofstr. 12 |
Lambertz (Schuhe und Orthopädieschuhtechnik) | Bahnhofstr. 56 |
Lantermann (Modehaus) | Bahnhofstr. 51 |
Löwenapotheke | Bahnhofstr. 64 |
Osterkamp (Schreibwaren) | Steinbrinkstr. 231 |
Overlöper (Orthopädieschuhtechnik) | Steinbrinkstr. 209 |
Paashaus (Waffen und Geschenke) | Bahnhofstr. 31 |
Reha-Treff | Steinbrinkstr. 262 |
Rösel (Fotostudio) | Ramgestr. 5 |
Schmelzer (Schuhhaus) | Steinbrinkstr. 215 |
Spickermann (Kochen, genießen, leben) | Kleiner Markt |
Stadtcafé Cordes | Steinbrinkstr. 217 |
Straube (Sanitätshaus) | Steinbrinkstr. 233 |
Troll (Biobäcker) | Bahnhofstr. 21 |
Wiebus´Buchhandlung | Steinbrinkstr. 249 |
Hinweise für Akzeptanzstellen:
Sie möchten mit Ihrem Unternehmen auf die Liste? Sprechen Sie den STIG-Vorstand an!
Jedes Unternehmen kann die Gutscheine akzeptieren und durch die STIG auszahlen lassen. Für STIG-Mitglieder ist dieser Service kostenlos. Nicht-Mitglieder können die Gutscheine auch gerne der STIG zur Einlösung vorlegen, hier erhebt die STIG ein Service-Entgelt i.H.v. 10% des Gutscheinwertes. Sie können von Ihnen akzeptierte Gutscheine abgeben bei STIG eV, c/o FIRST Reisebüro Schlagböhmer, Eingang Kleiner Markt, Postanschrift Klosterstr. 8, 46145 Oberhausen-Sterkrade oder dorthin per Post zusenden (wir empfehlen Einwurf-Einschreiben). Mit den Gutscheinen geben Sie bitte einen Lieferschein ab, auf dem die Gutscheinnummern mit entsprechenden Beträgen erfasst sind, sowie Ihr Unternehmen und Ihre Bankverbindung ersichtlich sind. Eine Kopie des Lieferscheins behalten Sie für Ihre Unterlagen. Barauszahlungen sind bis 50 Euro möglich, hierfür benötigen Sie keinen Lieferschein.
Kassenerfassung: Wie Sie die Gutscheine bei Akzeptanz in Ihrem Unternehmen in Ihrer Kasse buchen, ist Ihnen überlassen. Sie können den Gutscheinwert neben Ihrer regulären Barabführung als zusätzliche Barabführung/Geldtransit buchen und dann nach Zahlungseingang seitens der STIG auf Ihrem Konto die Gutschein-Barabführung/Geldtransit gegen die STIG-Überweisung buchen und somit ausgleichen.
Umsatzsteuer: Die Gutscheine werden von der STIG ohne Ausweis von Umsatzsteuer ausgegeben, da hier kein Leistungsaustausch stattfindet. Wenn Sie den Gutschein zur Zahlung akzeptieren, müssen Sie den für diesen konkreten Verkauf vorgesehenen Mehrwertsteuersatz berücksichtigen. Den von Ihnen eingelösten Gutschein legen Sie der STIG zur Auszahlung vor (vorbeibringen im Vereinslokal oder Zusendung per Einschreiben). Bei der Zahlung an Sie bleibt die Umsatzsteuer unberücksichtigt, d.h. die STIG weist bei der Zahlung an Sie keine Umsatzsteuer aus und zieht auch keine Umsatzsteuer ab.
Bei allen Fragen rund um Akzeptanz, Verfahrensablauf, Steuern etc sprechen Sie gerne den STIG-Vorstand an.